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Lebensbescheinigung

03.05.2024 - Artikel

Rentenempfänger/innen benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen.

Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.

Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:

www.rentenservice.de/LB

www.rentenservice.de/DLN

Bitte beachten Sie: wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Vertretung aufsuchen.

Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR-Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen.

Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes:

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service kommen Sie bitte mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Botschaft in Abidjan.

Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite ist notwendig.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro).

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